Nebenkostenabrechnung Frist 2026: Bis wann muss sie beim Mieter sein?

Erstellt von immo.page | 28.10.2026
Die Abrechnung für das Jahr 2025 muss spätestens am 31. Dezember 2026 beim Mieter ankommen. Ist die Frist verstrichen, kannst du als Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Hier erfährst du, wie die Frist berechnet wird, was „zugestellt" bedeutet und was du jetzt noch tun kannst.
Nebenkostenabrechnung Frist 2026 – Zustellung bis 31.12.
Disclaimer: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Bei einem Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025 muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2026 beim Mieter eingehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Datum, an dem du sie abschickst.

Nachforderungen sind dann grundsätzlich ausgeschlossen. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben für den Mieter, musst du es trotzdem auszahlen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du die Verspätung nicht zu vertreten hast, etwa weil dir der Bescheid eines Versorgers nicht rechtzeitig vorlag.

Nein. Die Abrechnung muss dem Mieter bis dahin zugegangen sein. Plane deshalb Postlaufzeiten ein und wähle einen Weg, bei dem du den Zugang nachweisen kannst.

Der Mieter kann Einwendungen bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach gilt die Abrechnung in der Regel als akzeptiert.

Die Abrechnungsfrist nach § 556 BGB

Bei Wohnraummietverhältnissen musst du über die Betriebskosten spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Das regelt § 556 Abs. 3 BGB. Die Frist gilt unabhängig davon, ob dein Mietvertrag eine Pauschale oder Vorauszahlungen vorsieht.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Abrechnungsfrist und Zahlungsfrist: Die Abrechnungsfrist (zwölf Monate) bestimmt, bis wann du die Abrechnung zustellen musst. Wann der Mieter eine Nachzahlung leisten muss, ist davon getrennt.

So berechnest du deine Frist

Die Frist beginnt nicht mit dem Abrechnungsjahr, sondern endet zwölf Monate nach dessen Ende:
  • Abrechnungszeitraum 01.01.–31.12.2025: Zustellung bis 31.12.2026
  • Abrechnungszeitraum 01.07.2025–30.06.2026: Zustellung bis 30.06.2027
Die Frist richtet sich immer nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Bei einem Mieterwechsel prüfe, welcher Zeitraum für den jeweiligen Mieter abgerechnet wird. Du möchtest deine Frist direkt ausrechnen? Dann nutze unseren kostenlosen Frist-Rechner für die Nebenkostenabrechnung.

Zustellung: Was als rechtzeitig gilt

Die Abrechnung muss in Textform vorliegen und dem Mieter zugehen. Das bedeutet: Sie muss in seinen Machtbereich gelangt sein, zum Beispiel in den Briefkasten, und er muss unter normalen Umständen die Möglichkeit haben, sie zur Kenntnis zu nehmen.
  • Brief: Wirf ihn spätestens einige Tage vor Fristende ein oder lass ihn zustellen. Am letzten Tag nach Postschluss gilt er unter Umständen erst am nächsten Tag als zugegangen.
  • Einwurf mit Zeugen oder Bote: Du kannst im Streitfall belegen, wann und was eingeworfen wurde.
  • E-Mail: In Textform grundsätzlich möglich. Der Nachweis des Zugangs ist allerdings schwieriger. Vereinbare den Weg am besten vorher mit dem Mieter.
  • Postversand über immo.page: Auf Wunsch versenden wir die fertige Abrechnung per Post an deine Mieter.
Dokumentiere immer, was du wann an wen versendet hast.

Frist verpasst: Was gilt dann?

Nach Ablauf der Frist kannst du Nachforderungen aus der Abrechnung grundsätzlich nicht mehr geltend machen. Ein Guthaben des Mieters bleibt bestehen. Du darfst die Abrechnung aber auch nach Fristablauf noch zustellen, damit der Mieter sein Guthaben bekommt.

Nur wenn du die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hast, bleibt die Nachforderung möglich. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Versorger seine Rechnung erst nach Fristende gestellt hat und du dich rechtzeitig darum gekümmert hast. Mangelnde Zeit oder Krankheit des Vermieters reichen in der Regel nicht aus. Lass dich bei hohen Beträgen individuell beraten.

Deine Abrechnung rechtzeitig fertig bekommen

Mit immo.page erstellst du die Nebenkostenabrechnung für 2025 geführt in wenigen Minuten, siehst vorher eine Vorschau und kannst sie als PDF herunterladen oder per Post an deine Mieter schicken lassen.
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Checkliste für die letzten Wochen

  • Alle Rechnungen und Bescheide für 2025 vollständig? Fehlende rechtzeitig anfordern.
  • Verteilerschlüssel und Heizkostenabrechnung des Versorgers liegen vor?
  • Vorauszahlungen der Mieter für 2025 zusammengestellt?
  • Abrechnung erstellt und geprüft?
  • Zustellweg gewählt, Zugang nachweisbar, Puffer von mindestens einer Woche eingeplant?
Ausführliche Hinweise findest du in unserer Checkliste Diese Unterlagen benötigst du für deine Nebenkostenabrechnung.

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