Umlagefähige Nebenkosten sind für jeden Vermieter ein zentrales Thema. Doch welche Kosten können tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden – und wie funktioniert das rechtssicher nach §556 BGB?
Disclaimer: Alle Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können diese auch nicht ersetzen.
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Wichtig: Leerstandskosten müssen vom Vermieter selbst getragen werden und dürfen nicht auf die verbleibenden Mieter umgelegt werden.
Mehr erfahren: Welche Unterlagen brauchst du für die Abrechnung? Checkliste: Unterlagen für die Nebenkostenabrechnung →
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